Für den Einsatz in Schweiz vereinbaren wir zuerst Systeme, Prüfungsgrenzen, Zugänge, Betriebsfenster und die Behandlung der Ergebnisse. Nur ausdrücklich freigegebene Systeme werden geprüft. Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Datenwege sind vor Beauftragung zu bestätigen.
NIS2, BSI IT-Grundschutz, DIN SPEC und deutsche Berufsrechtsverweise im Original bleiben nach ihrem jeweiligen Geltungsbereich einzuordnen. Daraus wird keine Erfüllung lokaler Pflichten oder Anerkennung durch Versicherer in Schweiz abgeleitet.
Buzzard automatisiert wiederkehrende Büroarbeit für Unternehmen in der Schweiz. Anfragen, Dokumente und Aufgaben kommen strukturiert bei der zuständigen Person an.
Für Kanzleien in der Schweiz ordnet der Ablauf Mandatsanfragen, Korrespondenz und Unterlagen dem richtigen Dossier zu. Das Team erhält einen strukturierten Sachverhalt und offene Rückfragen; rechtliche Bewertungen und verbindliche Fristen bleiben bei den zuständigen Fachpersonen.
Wir richten den Ablauf mit Ihren Systemen und Zuständigkeiten ein. Ihr Team erhält nachvollziehbare Vorgänge, klare Freigaben und eine gemeinsame Übersicht über die nächsten Schritte.
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Nicht eine Liste aus hunderten Einzel-Lücken , sondern die Kette, über die aus einem vergessenen Gerät der Zugriff auf die Mandantenakten wird. Tippen Sie auf einen Schritt, um den Fix zu sehen.
Beispielhafter Angriffspfad · so liest TULPAR Ihr Kanzleinetz
Deutscher Referenzrahmen: Mandantendaten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Deren Verletzung ist über §203 StGB strafbewehrt, das Ausspähen von Daten über §202a StGB, das berührt den Kern des Mandats. Dies ist eine sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Deutscher Referenzrahmen: Als Berufsgeheimnisträger schützt die Kanzlei das Mandantengeheimnis. §203 StGB stellt dessen Verletzung unter Strafe, ein Datenabfluss trifft damit den Kern des Mandatsverhältnisses.
Die DSGVO verlangt in Art. 32 angemessene technische Massnahmen nach dem Stand der Technik , inklusive regelmässiger Wirksamkeitsprüfung. Werden sie unterlassen, kann das die Verantwortung berühren.
Die Lücke fällt oft erst auf, wenn schon jemand drin war. Cyberrisiken sind anhand des konkreten Betriebs zu bewerten.
Für den Einsatz in Schweiz vereinbaren wir zuerst Systeme, Prüfungsgrenzen, Zugänge, Betriebsfenster und die Behandlung der Ergebnisse. Nur ausdrücklich freigegebene Systeme werden geprüft. Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Datenwege sind vor Beauftragung zu bestätigen.
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Bericht mit Schulnote, Ampel und Klartext , keine Fachsprache nötig.
Ein Bericht, den auch eine Kanzleileitung ohne IT liest: Schulnote, Ampel, und die drei Massnahmen, die am meisten bringen , in dieser Reihenfolge. Eine klare Grundlage für das Gespräch mit dem IT-Betreuer.
Schulnote & Ampel statt Fachchinesisch , auch für die Kanzleileitung ohne IT.
Liefert technische Belege Richtung DSGVO Art. 32 & BSI IT-Grundschutz , keine Garantie, kein Ersatz für Beratung.
Für den Einsatz in Schweiz vereinbaren wir zuerst Systeme, Prüfungsgrenzen, Zugänge, Betriebsfenster und die Behandlung der Ergebnisse. Nur ausdrücklich freigegebene Systeme werden geprüft. Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Datenwege sind vor Beauftragung zu bestätigen.
Wir greifen nichts an, was Sie nicht ausdrücklich freigeben.
Deutscher Referenzrahmen: Weil eine Kanzlei Berufsgeheimnisträger ist. Mandantendaten unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, deren Verletzung über §203 StGB strafbewehrt ist; das Ausspähen von Daten ist über §202a StGB erfasst. Fliessen Mandantenakten ab, ist das nicht nur ein technischer Vorfall, sondern berührt den Kern des Mandatsverhältnisses und das Vertrauen, auf dem es beruht. Diese Hinweise sind eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung, die Bewertung des Einzelfalls gehört in fachkundige Hände.
Die DSGVO verlangt in Art. 32 technische und organisatorische Massnahmen nach dem Stand der Technik und deren regelmässige Überprüfung auf Wirksamkeit. Werden angemessene Massnahmen unterlassen und kommt es zum Schaden, kann das die Verantwortung der Kanzlei berühren. Genau hier setzt TULPAR an: Es macht Schwachstellen technisch sichtbar und dokumentiert sie nachvollziehbar, sodass die Kanzlei handeln kann, bevor etwas passiert. Eine rechtliche Bewertung, ob und wie weit eine Haftung im Einzelfall reicht, ersetzt TULPAR ausdrücklich nicht.
Für den Einsatz in Schweiz vereinbaren wir zuerst Systeme, Prüfungsgrenzen, Zugänge, Betriebsfenster und die Behandlung der Ergebnisse. Nur ausdrücklich freigegebene Systeme werden geprüft. Verfügbarkeit, Offline-Betrieb und Datenwege sind vor Beauftragung zu bestätigen.
Ja, das ist ein häufig unterschätzter Punkt. Wenn ein externer IT-Dienstleister Zugriff auf Mandantendaten erhalten kann, reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO allein in der Regel nicht aus; eine strafrechtlich wirksame Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist zusätzlich relevant. Ein wesentlicher Vorteil von TULPAR ist, dass es on-premise läuft und die Prüfung nicht zwingend fremde Augen in die Akten lässt, die dokumentierte Datenwege. Die konkrete vertragliche Gestaltung gehört in fachkundige Hände.
Ein klassischer Scanner liefert eine lange Liste einzelner Lücken , oft hunderte, ohne Zusammenhang und schwer lesbar. TULPAR zeigt den Angriffspfad: wie sich einzelne, für sich harmlose Schwächen zu einer Kette verbinden, über die ein Angreifer vom vergessenen Gerät bis zu den Mandantenakten kommt. Und es zeigt den einen Fix, der diese Kette unterbricht , so weiss die Kanzlei, wo sie zuerst ansetzt, statt sich in einer endlosen Liste zu verlieren.
Nein. Der Bericht kommt im Klartext , mit einer Schulnote, einer Ampel und einer priorisierten Liste, was Sie zuerst tun sollten. Auch eine Kanzleileitung ohne IT-Hintergrund versteht auf einen Blick, wie es um die Sicherheit der Mandantendaten steht und welche Massnahme am meisten bringt. Kein Fachchinesisch, keine Technikvorlesung , eine klare Grundlage, um mit dem IT-Betreuer zu sprechen.
TULPAR unterstützt Sie, indem es Schwachstellen technisch identifiziert und nachvollziehbar dokumentiert. Solche Belege können in den Wirksamkeitsnachweis nach DSGVO Art. 32, in einen BSI-Einstiegscheck oder in einen Cyberversicherungsantrag einfliessen , Versicherer verlangen 2026 typisch Mehr-Faktor-Anmeldung, Patch-Management und regelmässige Schwachstellenprüfungen. TULPAR ist aber keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung und macht Sie nicht automatisch konform. Ob und wie Vorgaben für Ihre Kanzlei gelten, klären Sie individuell.
Jeder technische Scan braucht einen abgestimmten Umfang. Nur lesen bedeutet keine pauschale Risikofreiheit: Last, verwendete Protokolle und empfindliche Geräte sind vorab zu berücksichtigen. Aktive Tests erfolgen ausschliesslich nach ausdrücklicher Freigabe; ein Abbruchweg wird vereinbart.
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden. In einem kurzen Gespräch klären wir Ihr Kanzleinetz und zeigen, wie der Sicherheitscheck bei Ihnen abläuft , on-premise, nur ansehen als Standard, Klartext-Bericht inklusive.