Privater Werkvertrag oder öffentliches Bauverfahren?
Die Aufnahme unterscheidet Mängel am Werk, Honorar-/Zahlungsstreit und ein Bewilligungs- oder Einspracheverfahren. Bauort und Kanton, Beteiligtenrolle, vereinbarte Unterlagen sowie Verfahrensstand werden konkret abgefragt.
