Objekt, Parteien und konkretes Schreiben
Wohn- oder Geschäftsraum, Lagekanton, Vertragsparteien und Anlass bestimmen die Rückfragen. Kündigung, Mietzinsänderung, Mangel und offene Zahlung werden einzeln erfasst; ein deutscher Vordruck wird nicht zur Schweizer Regel erklärt.
